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   BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 8/82   

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https://dejure.org/1982,9528
BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 8/82 (https://dejure.org/1982,9528)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1982 - AnwZ (B) 8/82 (https://dejure.org/1982,9528)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 8/82 (https://dejure.org/1982,9528)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • Drs-Bund, 08.01.1958 - BT-Drs III/120
    Auszug aus BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 8/82
    Aus dem Bestreben des Gesetzes, der Anwaltschaft ein möglichst weitgehendes Mitwirkungsrecht einzuräumen, folgt vielmehr, daß bereits in diesem Bereich eine Eignungsprüfung stattfinden darf und muß (vgl. Amtliche Begründung zu § 164 BRAO, BT-Drucksache III/120 (1958), abgedruckt in BRAO, Textausgabe/Beck-Verlag, 2. Aufl. 1973; Bülow, BRAO (1959), § 166 Anm. 4).
  • BGH, 10.11.1969 - AnwZ (B) 9/69

    Enthaltung von der Mitwirkung eines Beschlusses wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 8/82
    Ob die sofortige Beschwerde gemäß § 223 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 42 BRAO hier zulässig ist, weil es sich um eine Angelegenheit gleicher oder ähnlicher Schwere und Tragweite für den Anwalt handelt wie bei den in § 42 Abs. 1 BRAO genannten Fällen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. November 1969 - AnwZ (B) 9/69 = EGE XI, 4 = NJW 1970, 199; vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 7/77 und vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 25/81) und sich die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung praktisch etwa als "abschließende Entscheidung" auch in der Hauptsache darstellen würde (vgl. insoweit zu der dem § 223 BRAO entsprechenden Vorschrift des § 111 BNotO BGH, Beschluß vom 22. Juni 1981 - NotZ 6/81), kann offenbleiben, weil das Rechtsmittel jedenfalls in der Sache keinen Erfolg haben kann.
  • BGH, 22.06.1981 - NotZ 6/81

    Einstweilige Anordnung - Anfechtbarkeit - Erlaß eines Verwaltungsaktes -

    Auszug aus BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 8/82
    Ob die sofortige Beschwerde gemäß § 223 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 42 BRAO hier zulässig ist, weil es sich um eine Angelegenheit gleicher oder ähnlicher Schwere und Tragweite für den Anwalt handelt wie bei den in § 42 Abs. 1 BRAO genannten Fällen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. November 1969 - AnwZ (B) 9/69 = EGE XI, 4 = NJW 1970, 199; vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 7/77 und vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 25/81) und sich die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung praktisch etwa als "abschließende Entscheidung" auch in der Hauptsache darstellen würde (vgl. insoweit zu der dem § 223 BRAO entsprechenden Vorschrift des § 111 BNotO BGH, Beschluß vom 22. Juni 1981 - NotZ 6/81), kann offenbleiben, weil das Rechtsmittel jedenfalls in der Sache keinen Erfolg haben kann.
  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 25/81

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen des Ehrengerichtshofs (EGH) mit der Beschwerde zum

    Auszug aus BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 8/82
    Ob die sofortige Beschwerde gemäß § 223 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 42 BRAO hier zulässig ist, weil es sich um eine Angelegenheit gleicher oder ähnlicher Schwere und Tragweite für den Anwalt handelt wie bei den in § 42 Abs. 1 BRAO genannten Fällen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. November 1969 - AnwZ (B) 9/69 = EGE XI, 4 = NJW 1970, 199; vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 7/77 und vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 25/81) und sich die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung praktisch etwa als "abschließende Entscheidung" auch in der Hauptsache darstellen würde (vgl. insoweit zu der dem § 223 BRAO entsprechenden Vorschrift des § 111 BNotO BGH, Beschluß vom 22. Juni 1981 - NotZ 6/81), kann offenbleiben, weil das Rechtsmittel jedenfalls in der Sache keinen Erfolg haben kann.
  • BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 7/77

    Sofortige Beschwerde i.R.e. Ehrengerichtsverfahrens bei gleicher oder ähnlicher

    Auszug aus BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 8/82
    Ob die sofortige Beschwerde gemäß § 223 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 42 BRAO hier zulässig ist, weil es sich um eine Angelegenheit gleicher oder ähnlicher Schwere und Tragweite für den Anwalt handelt wie bei den in § 42 Abs. 1 BRAO genannten Fällen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. November 1969 - AnwZ (B) 9/69 = EGE XI, 4 = NJW 1970, 199; vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 7/77 und vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 25/81) und sich die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung praktisch etwa als "abschließende Entscheidung" auch in der Hauptsache darstellen würde (vgl. insoweit zu der dem § 223 BRAO entsprechenden Vorschrift des § 111 BNotO BGH, Beschluß vom 22. Juni 1981 - NotZ 6/81), kann offenbleiben, weil das Rechtsmittel jedenfalls in der Sache keinen Erfolg haben kann.
  • BGH, 02.05.2016 - AnwZ 1/14

    Zulassung als Rechtsanwalt beim BGH: Anspruch auf uneingeschränkte Akteneinsicht

    Die Prüfung durch den Senat beschränkt sich in diesem Rahmen darauf, ob der Ausschuss das Verfahren eingehalten, sich eine ausreichende Tatsachengrundlage verschafft, sachgerechte Entscheidungskriterien angelegt und dabei ein Ergebnis gefunden hat, das sich in dem durch die anzulegenden Kriterien vorbestimmten Rahmen hält (Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2006 - AnwZ 2/06, BGHZ 170, 137 Rn. 39; siehe auch Senat, Beschluss vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 8/82, Umdruck S. 5; jeweils mwN).

    Vielmehr hat bereits in diesem Stadium des Zulassungsverfahrens eine Eignungsprüfung stattzufinden (vgl. BT-Drucks. 3/120 S. 110 f. zu § 180 BRAO-E; Senat, Beschlüsse vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 8/82 Umdruck S. 4 f.; vom 28. Februar 1983 - AnwZ (B) 37/82, BRAK-Mitt. 1983, 135 und vom 18. Februar 2005 - AnwZ 3/03, BGHZ 162, 199, 204).

  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 37/82

    Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Zulassung als Rechtsanwalt beim BGH -

    Die Beurteilung der sachlichen und persönlichen Eignung eines Bewerbers durch die örtliche Rechtsanwaltskammer kann nur daraufhin überprüft werden, ob rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze eingehalten und allgemeingültige Beurteilungsregeln - z.B. vollständige Verwertung des Sachverhalts, Willkürverbot u.a. - beachtet worden sind (Senatsbeschluß vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 8/82 m.w.N.).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf den bereits erwähnten Senatsbeschluß vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 8/82 - betr.

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